Was ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gilt ein Schaden, der so gering ist, dass ein Gutachten außer Verhältnis zu seinen Kosten stünde. Typische Beispiele sind oberflächliche Kratzer oder ein kleiner Lackschaden ohne verdeckte Schäden. Für diese Fälle verlangt die Rechtsprechung keinen Sachverständigen, ein Kostenvoranschlag genügt.
Wo liegt die Bagatellgrenze?
Die Grenze steht in keinem Gesetz, sie stammt aus Gerichtsentscheidungen. Der Bundesgerichtshof hat 2004 einen Schaden von gut 700 Euro nicht mehr als Bagatelle angesehen. Heute orientieren sich viele Gerichte an etwa 750 Euro, manche setzen die Grenze auch höher an. Der Wert ist eine Orientierung, keine feste Regel.
Es zählt die Sicht vor der Begutachtung
Entscheidend ist, wie der Schaden für Sie als Laien vor der Begutachtung aussah. An modernen Fahrzeugen verbergen sich hinter einem leicht beschädigten Stoßfänger oft Halterungen, Sensoren oder Träger. Durften Sie von einem größeren Schaden ausgehen, sind die Gutachterkosten in der Regel auch dann ersatzfähig, wenn das Ergebnis am Ende niedriger ausfällt.
So gehen Sie vor
- Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Blickwinkeln, auch aus der Nähe.
- Prüfen Sie, ob Teile lose sind, Spaltmaße abweichen oder Warnleuchten angehen.
- Ist der Schaden klar sehr klein, holen Sie einen Kostenvoranschlag ein. Im Zweifel lassen Sie ihn einschätzen.
Bei Bagatellschäden fällt in der Regel auch keine Wertminderung an. Welche Positionen sonst ersetzt werden, steht im Ratgeber Was zahlt die Versicherung?