Was ist ein Haftpflichtschaden?
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich ist. Sie können Ihre Ansprüche dann direkt gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen (§ 115 VVG). Nach § 249 BGB sind Sie so zu stellen, als hätte es den Unfall nicht gegeben. Welche Positionen dazu gehören, zeigt unser Ratgeber Was zahlt die Versicherung?
Was im Gutachten steht
Ein Schadengutachten ist die Grundlage für die Regulierung. Es dokumentiert unter anderem:
- den Schadenumfang mit Fotos und Beschreibung der beschädigten Teile,
- die Reparaturkosten und den technisch richtigen Reparaturweg,
- eine mögliche merkantile Wertminderung,
- bei hohen Schäden den Wiederbeschaffungswert und den Restwert, also ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt,
- die voraussichtliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, die für Nutzungsausfall oder Mietwagen wichtig ist.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt deckt nur einen Teil davon ab.
Wer bezahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für einen Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen:
- Mithaftung: Tragen Sie eine Mitschuld, wird der Schaden nur anteilig ersetzt, auch die Gutachterkosten.
- Kleine Schäden: Bei einem Bagatellschaden muss die Versicherung ein Gutachten unter Umständen nicht bezahlen.
Warum ein eigener, unabhängiger Gutachter?
Oft meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und bietet einen eigenen Sachverständigen an. Dieser wird von der Versicherung beauftragt. Sie müssen das Angebot nicht annehmen: Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl.
So läuft es bei Stachus Gutachten
- Sie rufen an und schildern kurz den Unfall.
- Wir vereinbaren einen Termin zur Besichtigung vor Ort in München oder im Umland.
- Sie erhalten das Gutachten, auf Wunsch geht es direkt an die Versicherung.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, gelten die Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung. Dort bestimmt häufig der Versicherer, wer begutachtet.