Der Unterschied auf einen Blick
| Kostenvoranschlag | Gutachten | |
|---|---|---|
| Erstellt von | Werkstatt | Unabhängiger Kfz-Sachverständiger |
| Reparaturkosten | Ja | Ja |
| Wertminderung | Nein | Ja |
| Wiederbeschaffungs- und Restwert | Nein | Ja |
| Reparatur- und Ausfalldauer | Meist nicht | Ja |
| Fotodokumentation des Schadens | Meist knapp | Ausführlich |
| Kosten bei unverschuldetem Unfall | Je nach Werkstatt | Trägt in der Regel die gegnerische Versicherung |
Wann ein Kostenvoranschlag reicht
Bei einem echten Bagatellschaden, etwa einem kleinen Kratzer am Stoßfänger ohne Folgeschäden, ist ein Kostenvoranschlag angemessen. Die Versicherung muss in diesem Fall ein Gutachten unter Umständen nicht bezahlen.
Wann ein Gutachten sinnvoll ist
- wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt oder das nicht sicher abzuschätzen ist,
- wenn eine Wertminderung in Frage kommt,
- wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden möglich ist,
- wenn Sie fiktiv abrechnen möchten,
- wenn mit Streit über Hergang oder Höhe zu rechnen ist.
Versicherer lassen Kostenvoranschläge häufig von Prüfdienstleistern kontrollieren und kürzen einzelne Positionen. Ein Gutachten gibt Ihnen eine belastbare Grundlage, um solchen Kürzungen zu begegnen.
Unsicher, was in Ihrem Fall passt? Rufen Sie an. Wir klären am Telefon, ob ein Gutachten sinnvoll ist.