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Wertminderung nach einem Unfall

Auch ein fachgerecht reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf meist weniger Geld als ein Auto ohne Unfall. Dieser Verlust heißt merkantile Wertminderung. Bei einem unverschuldeten Unfall muss ihn die gegnerische Versicherung ausgleichen.

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Technische und merkantile Wertminderung

Technische Wertminderung meint Mängel, die trotz Reparatur bleiben, etwa eine sichtbare Farbabweichung. Merkantile Wertminderung meint den Abschlag, den der Markt für ein Unfallfahrzeug verlangt, auch wenn technisch alles in Ordnung ist. Käufer zahlen weniger, weil ein Unfallschaden beim Verkauf offengelegt werden muss und ein Restrisiko bleibt.

Wann kommt eine Wertminderung in Betracht?

Ob und in welcher Höhe eine Wertminderung anfällt, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von:

  • Alter und Laufleistung des Fahrzeugs,
  • Art und Umfang des Schadens, zum Beispiel ob tragende Teile betroffen sind,
  • Zustand und Vorschäden,
  • der Nachfrage nach dem Modell auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Eine starre Altersgrenze gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen mit höherer Laufleistung möglich sein kann. Bei reinen Kratzern oder kleinen Dellen fällt dagegen meist keine an.

Wer ermittelt die Wertminderung?

Die Wertminderung wird von einem Kfz-Sachverständigen im Gutachten berechnet. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält sie nicht. Wer nur mit einem Kostenvoranschlag abrechnet, verschenkt diese Position deshalb leicht.

Gut zu wissen

  • Die Wertminderung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie das Auto nicht verkaufen, sondern weiter fahren.
  • Sie wird auch bei der fiktiven Abrechnung ersetzt, also wenn Sie nicht reparieren lassen.
  • Auf die Wertminderung fällt keine Mehrwertsteuer an.

Lieber kurz sprechen?

Wir klären am Telefon, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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